Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Auftragnehmer

Auftragnehmer ist die „bestmusik Jens Beermann und Dirk Straube GbR". Nachfolgend „bestmusik" genannt.

bestmusik ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte erfüllen zu lassen.

 

2. Vertragsschluss

- Die Darstellung unserer Dienstleistungen stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde per Bestellkarte, Fax, Telefon oder E-Mail bei uns bestellt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme des Angebots vor. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Zusendung der Ware. Nehmen wir ein Angebot des Kunden nicht an, teilen wir ihm das umgehend mit. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags - schriftlich oder mündlich - veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.

 

3. Grundsätzliches

- Jegliche Terminvereinbarungen für Dienstleistungen durch bestmusik, die schriftlich oder auch mündlich mit bestmusik getroffen werden, gilt es zu erfüllen. Absagen oder Veränderungen der vereinbarten Termine gelten nur dann als fristgerecht, wenn sie mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin getätigt werden.

 

- Wird ein vereinbarter Termin ohne fristgerechte Angabe von Gründen, bzw. grundlos durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen, ausgenommen bei höherer Gewalt, so ist bestmusik berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von max 80% der Tagespauschale, mindestens jedoch 50,- Euro in Rechnung zu stellen.

Dies gilt auch für das im Auftrag des Auftraggebers von bestmusik zusätzlich angefordertem Fremdpersonal.

 

- bestmusik ist nicht haftbar zu machen, falls durch das Verschulden von bestmusik ein Termin nicht erfüllt werden kann.

 

4. Mitwirkung Kunde

- Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, bestmusik im Rahmen der Vertragsdurchführung (Ton-, Bild-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese bestmusik umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen bestmusik unverzüglich mitzuteilen.

 

- Der Kunde versichert, dass er, bei allen durch ihn beschafften Medien (Ton-, Bild,-Text o.ä.) Inhaber der Urheberrechte ist, oder auf anderem Wege für die Wahrung der Urheberrechte sorgt. bestmusik wird hier ausdrücklich von Forderungen Dritter freigestellt.

 

- Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

 

5. Haftung / Gewährleistung/ Urheberrechte

- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.

 

- Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet bestmusik insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.


- Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des Studios durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.


- bestmusik verwendet ausschließlich Tonträger von hoher Qualität. bestmusik haftet nicht dafür, dass diese auf allen -insbesondere älteren- CD Spielern problemlos abspielbar sind, obwohl sie von bestmusik auf Playern verschiedener Hersteller getestet werden.


- Der Kunde hat die gelieferte Ware innerhalb einer Woche zu prüfen und Mängel anzuzeigen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Behebung der Mängel.


- Vom Auftraggeber zur Weiterverarbeitung insbesondere Vervielfältigung zur Verfügung gestellte Tonträger sind vom Auftraggeber auf Fehlerfreiheit zu prüfen. bestmusik ist nicht zum Abhören dieser Produktionsmaterialien verpflichtet. Gleiches gilt für die Prüfung der Druckvorlagen, welche bestmusik vom Kunden zu Produktionszwecken vorgelegt werden.

 

- Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern, Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.


- Der Auftraggeber garantiert bestmusik vor Herstellung der Aufnahme bzw. Tonträgervervielfältigung, dass er die Urheberrechte des betreffenden Tonmaterials wahrt. Für die ordnungsgemäße Anmeldung bei der GEMA ist der Kunde verantwortlich, es sei, denn im Auftrag wird bestmusik mit der Anmeldung betraut. Ist der Kunde seiner Anmeldepflicht nicht nachgekommen, so lehnt bestmusik jeder Art von Haftung ab.

 

6. Preise / Zahlungen

- Falls sich ein Preis zuvor vereinbarter Preis verändert, informieren wir den Kunden und warten vor Auftragsausführung seine Zustimmung ab. Alle Preise in Euro.


- Für Satz und Druckfehler wird keine Haftung übernommen.


- Alle von bestmusik erstellten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden pro Mahnung 10 Euro Gebühr fällig.

 

- bestmusik behält sich das Recht vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragsvolumens zu berechnen.


- bestmusik behält sich vor, die Auslieferung des Tonträgers erst nach Eingang einer Vorkasse von 75% des Zahlungsbetrages durchzuführen. Der Rest zahlbar per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Warenerhalt.


- Die Komplettangebote auf der Internetseite sind unverbindlich und nur Richtwerte, die sich je nach Ausgangsmaterial bzw. Anspruch des Kunden erheblich ändern können. Eine Bestätigung des Internetpreises kann daher von bestmusik erst nach Absprache mit dem Kunden erfolgen.

 

7. Vergütung

- Die Vergütung von bestmusik erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, wie z.B. Komplettangebote. Von bestmusik erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

 

8. Lieferzeiten, Verfügbarkeit

- Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), Verzögerungen, die durch Fremdleistungs-Betriebe, Kopierwerke, Randbespurungen etc. entstehen und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen etc.) hat bestmusik nicht zu vertreten und berechtigen bestmusik, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

9. Leistungsänderungen

- Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von bestmusik zu erbringenden Leistungen ändern, so wird dieser Änderungswunsch unverzüglich an bestmusik weitergereicht (Schriftform).


- bestmusik prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird und teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit. Bei Bestätigung dieser Auswirkungen seitens des Auftraggebers gelten die neuen Bedingungen ( Liefertermin, Vergütung) als Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien.

 

10. Eigentumsvorbehalt

- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware das Eigentum von bestmusik.

 

- alle von der bestmusik GbR erstellten Aufnahmen, Notenarrangements und sonstigen musikalischen Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der bestmusik GbR. Das Urheberrecht findet entsprechende Anwendung.

 

11. Schlussbestimmungen

- Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.


- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.


- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.


- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von bestmusik, also Köln.

 

 

Stand: 09/2021

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