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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragnehmer
Auftragnehmer ist die „bestmusik Jens Beermann und Dirk Straube GbR". Nachfolgend „bestmusik" genannt. bestmusik ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte erfüllen zu lassen.
2. Vertragsschluss
- Die Darstellung unserer Dienstleistungen stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde per Bestellkarte, Fax, Telefon oder E-Mail bei uns bestellt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme des Angebots vor. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Zusendung der Ware. Nehmen wir ein Angebot des Kunden nicht an, teilen wir ihm das umgehend mit. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags - schriftlich oder mündlich - veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.
3. Grundsätzliches
- Jegliche Terminvereinbarungen für Dienstleistungen durch bestmusik, die schriftlich oder auch mündlich mit bestmusik getroffen werden, gilt es zu erfüllen. Absagen oder Veränderungen der vereinbarten Termine gelten nur dann als fristgerecht, wenn sie mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin getätigt werden.
- Wird ein vereinbarter Termin ohne fristgerechte Angabe von Gründen, bzw. grundlos durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen, ausgenommen bei höherer Gewalt, so ist bestmusik berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von max 80% der Tagespauschale, mindestens jedoch 50,- Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für das im Auftrag des Auftraggebers von bestmusik zusätzlich angefordertem Fremdpersonal.
- bestmusik ist nicht haftbar zu machen, falls durch das Verschulden von bestmusik ein Termin nicht erfüllt werden kann.
4. Mitwirkung Kunde
- Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, bestmusik im Rahmen der Vertragsdurchführung (Ton-, Bild-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese bestmusik umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen bestmusik unverzüglich mitzuteilen.
- Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
5. Haftung / Gewährleistung/ Urheberrechte
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.
- Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet bestmusik insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern, Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.
6. Preise / Zahlungen
- Falls sich ein Preis zuvor vereinbarter Preis verändert, informieren wir den Kunden und warten vor Auftragsausführung seine Zustimmung ab. Alle Preise in Euro.
- bestmusik behält sich das Recht vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragsvolumens zu berechnen.
7. Vergütung
- Die Vergütung von bestmusik erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, wie z.B. Komplettangebote. Von bestmusik erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
8. Lieferzeiten, Verfügbarkeit
- Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), Verzögerungen, die durch Fremdleistungs-Betriebe, Kopierwerke, Randbespurungen etc. entstehen und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen etc.) hat bestmusik nicht zu vertreten und berechtigen bestmusik, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
9. Leistungsänderungen
- Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von bestmusik zu erbringenden Leistungen ändern, so wird dieser Änderungswunsch unverzüglich an bestmusik weitergereicht (Schriftform).
10. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware das Eigentum von bestmusik.
11. Schlussbestimmungen
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